Temporärer Energiekostenzuschlag bis zum 31. Juli 2022
Die Inflation ist auf dem höchsten Stand seit 40 Jahren und beunruhigt uns alle nachhaltig. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Konsequenzen des Ukraine-Krieges, die die Rohstoffmärkte drastisch beeinflussen. Damit verbundene weitere Verknappungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten belasten neben den privaten auch die gewerblichen Bereiche in nie gekannter Härte.
Insbesondere die stark angestiegenen Papierpreise sowie die Gas -und Treibstoffkosten führen zu Kostensteigerungen in der Verlags-Branche, die nicht mehr auch nur ansatzweise zu kompensieren sind.
Zum 25. April 2022 werden daher in unserem Haus auf alle gewerblichen wie privaten Printanzeigen- und Beilagen-Aufträge einen zeitlich befristeten Energiekostenzuschlag in Höhe von 5 % erhoben.
Dieser Zuschlag wird gesondert auf den Rechnungen an den entsprechenden Positionen ausgewiesen und ist vorerst bis zum 31.07.2022 vorgesehen.
Wir bitten um Verständnis für die Erhebung dieses temporären Energiekostenzuschlags in der aktuell außergewöhnlichen Situation und für die Kurzfristigkeit, mit der wir diesen ankündigen müssen.
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
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