Überbrückungshilfe III
Immer noch leiden viele Unternehmen unter der aktuellen Situation. Je länger die Pandemie anhält, desto dünner wird das finanzielle Polster.
Um die Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Was viele dabei nicht wissen: Die Marketing- und Werbekosten sind ebenfalls förderfähig!
Das bedeutet, dass Ihre Kosten für Werbeanzeigen und Social Media Kampagnen etc. förderfähig sein können! *
Bei Fragen rund um das Thema Werbung und Vermarktung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem/Ihrer Verkaufsberater/-in auf.
Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III
Wer kann die Überbrückungshilfe III beantragen?
- Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler/-innen im Haupterwerb bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland
Wann wird gefördert?
- Voraussetzung sind coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
- Das Unternehmen muss bereits vor dem 01. Mai 2020 am Markt tätig gewesen sein
- Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Wie stellen Sie den Antrag auf Förderung der Überbrückungshilfe III?
- Anträge können bis zum 31. August 2021 über prüfende Dritte gestellt werden. Die reguläre Auszahlung und Prüfung der Anträge durch die Bundesländer erfolgt ab März
- Prüfende Dritte sind zum Beispiel: Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte Buchprüfer/-in oder Rechtsanwalt/-anwältin
* Bitte beachten Sie, dass der MSO Medien-Service keine Rechtsberatung anbieten darf. Bei genaueren Fragen bzgl. der Überbrückungshilfe III wenden Sie sich bitte an Ihre beratende Stelle. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).